© NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale - Regionalgruppe „Hermann Vogt“
„Wie alles begann“
notiert von OSL a.D., Gerold Möller
Im
Befehl
1/56
war
die
Stärke
der
NVA
noch
mit
120.000
Mann
vorgesehen.
Bereits
wenig
später,
zum
28.
Juni
entschied
die
Regierung
der
DDR
die
Stärke
auf
nur
noch
90.000
Mann
zu
begrenzen.
Das
Prinzip
der
Freiwilligkeit
sollte
beibehalten
werden.
Zu
diesem
Zeitpunkt
hatten
schon
2
Divisionen,
die
1.
Mechanisierte
Division
Potsdam
und
die
4.
Infanteriedivision
Erfurt
ihre
Aufstellung
abgeschlossen
und
die
Truppenfahnen
erhalten.
Der
damals
vorhandene
Personalmangel
führte
dazu,
dass
in
den
Divisionen
eine
Kadrierung
bestimmter
Truppenteile
erfolgte.
So
blieben
bis
1958
in
den
Divisionen
ein
MSR
und
die
4.
Abteilung
im
Artillerieregiment
kadriert.
Auch
die
bis
dato
schon
aufgestellte
6.
MSD
Prenzlau
wurde
aufgelöst.
Und
die
bisher
dominierende
Uniformfarbe
Khaki
wurde
nun
Steingrau.
In
der
Begründung
dazu
führte
Generaloberst
Willi
Stoph,
Minister
für
Nationale
Verteidigung
vor
der
Volkskammer
aus:
„Im
Gegensatz
zu
den
westdeutschen
Söldnerformationen,
die
amerikanische
Uniformen
haben,
wird
unsere
Nationale
Volksarmee
deutsche
Uniformen
tragen,
die
den
nationalen
Traditionen
unseres
Volkes
entsprechen.“Gerade
diese
Uniform-Tradition
fand
in
der
Bevölkerung
rege
Anteilnahme
und
so
waren
die
Ausstellungen
der
Uniformen in der Sporth alle Berlin und in den Halleschen Bekleidungswerken gut bersucht.
70 Jahre Gründung der NVA und der 11.MSD
Erinnerungen und Gedanken aus 35 Jahren Kampf für Frieden
zurück 1956
weiter
Der erste Fahneneid (Schwur) lautete:
„Ich schwöre: meinem Vaterland, der
Deutschen Demokratischen Republik, allzeit
treu zu dienen, sie auf Befehl der Arbeiter-und-
Bauern-Regierung unter Einsatz meines
Lebens gegen jeden Feind zu schützen, den
militärischen Vorgesetzten unbedingten
Gehorsam zu leisten, immer und überall die
Ehre unserer Republik und ihrer Nationalen
Volksarmee zu wahren.“
Die
Offiziere
mussten
zusätzlich
dazu
ein
„Offiziersgelöbnis“
ablegen.
Und
im
Befehl
28/56
vom
19.
April
1956
des
Ministers
für
Nationale
Verteidigung
über
„Die
Ableistung
des
feierlichen
Schwurs
und
der
Verpflichtung
für
den
Dienst
in
der
Nationalen
Volksarmee
wird
in
der
Anlage
2
die
Verpflichtungs´-erklärungen
der
einzelnen
Dienstgradgruppen
festgelegt.
Kurzzeitig
existierten
noch
„Offiziersehrengerichte“
die
als
Relikte
aus
der
Kasernierten
Volkspolizei
um
1958
schon
Legende
waren
und
sich
mit
Fehlverhalten
und
Beschwerden
(Eingaben)
auseinander
zu
setzen
hatten.
Mit
dem
Beschluss
des
Politbüro
der
SED
vom
Januar
1958
über
die
führende
Rolle
der
SED in den Streitkräften entfiel dieses
Element.