70 Jahre NVA und 11.MSD
NVA - Interessengemeinschaft Halle/Saale
NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale - Regionalgruppe „Hermann Vogt“
© NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale - Regionalgruppe „Hermann Vogt“
„Wie alles begann“ notiert von OSL a.D., Gerold Möller
Im Befehl 1/56 war die Stärke der NVA noch mit 120.000 Mann vorgesehen. Bereits wenig später, zum 28. Juni entschied die Regierung der DDR die Stärke auf nur noch 90.000 Mann zu begrenzen. Das Prinzip der Freiwilligkeit sollte beibehalten werden. Zu diesem Zeitpunkt hatten schon 2 Divisionen, die 1. Mechanisierte Division Potsdam und die 4. Infanteriedivision Erfurt ihre Aufstellung abgeschlossen und die Truppenfahnen erhalten. Der damals vorhandene Personalmangel führte dazu, dass in den Divisionen eine Kadrierung bestimmter Truppenteile erfolgte. So blieben bis 1958 in den Divisionen ein MSR und die 4. Abteilung im Artillerieregiment kadriert. Auch die bis dato schon aufgestellte 6. MSD Prenzlau wurde aufgelöst. Und die bisher dominierende Uniformfarbe Khaki wurde nun Steingrau. In der Begründung dazu führte Generaloberst Willi Stoph, Minister für Nationale Verteidigung vor der Volkskammer aus: „Im Gegensatz zu den westdeutschen Söldnerformationen, die amerikanische Uniformen haben, wird unsere Nationale Volksarmee deutsche Uniformen tragen, die den nationalen Traditionen unseres Volkes entsprechen.“Gerade diese Uniform-Tradition fand in der Bevölkerung rege Anteilnahme und so waren die Ausstellungen der Uniformen in der Sporth alle Berlin und in den Halleschen Bekleidungswerken gut bersucht.
70 Jahre Gründung der NVA und der 11.MSD Erinnerungen und Gedanken aus 35 Jahren Kampf für Frieden zurück 1956 weiter
Der erste Fahneneid (Schwur) lautete: „Ich schwöre: meinem Vaterland, der Deutschen Demokratischen Republik, allzeit treu zu dienen, sie auf Befehl der Arbeiter-und- Bauern-Regierung unter Einsatz meines Lebens gegen jeden Feind zu schützen, den militärischen Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, immer und überall die Ehre unserer Republik und ihrer Nationalen Volksarmee zu wahren.“ Die Offiziere mussten zusätzlich dazu ein „Offiziersgelöbnis“ ablegen. Und im Befehl 28/56 vom 19. April 1956 des Ministers für Nationale Verteidigung über „Die Ableistung des feierlichen Schwurs und der Verpflichtung für den Dienst in der Nationalen Volksarmee wird in der Anlage 2
die Verpflichtungs´-erklärungen der einzelnen Dienstgradgruppen festgelegt. Kurzzeitig existierten noch „Offiziersehrengerichte“ die als Relikte aus der Kasernierten Volkspolizei um 1958 schon Legende waren und sich mit Fehlverhalten und Beschwerden (Eingaben) auseinander zu setzen hatten. Mit dem Beschluss des Politbüro der SED vom Januar 1958 über die führende Rolle der SED in den Streitkräften entfiel dieses Element.