© NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale - Regionalgruppe „Hermann Vogt“
„Mit neuem Ausweis unterwegs“
Das Ausweiswesen der NVA recherchiert hat Major der NVA, Thomas Engelhardt
Ab
dem
1.6.1972
erhielten
die
NVA-Dienstausweise
für
alle
Soldaten,
Unteroffizieren,
Offiziere
und
Generäle
ihre
ausschließliche
Gültigkeit,
nachdem
die
entsprechende
Ordnung
1971
in
Kraft
gesetzt
wurde.
Damit
endete
der
Einführungszeitraum
der
neuen
„Ordnung
über
das
Ausweiswesen
der
NVA“
aus
dem
Jahre
1971.
Ein
wichtiges
Indiz
der
neuen
Festlegungen
war
der
Umstand,
dass
der
alte
„Wehrpass“
durch
den
„Wehrdienstausweis“
abgelöst
wurde,
was
mit
Blick
auf
die
militärische
Geschichte
dieses
Dokumentes
vor
allem
auch
eine
oplitische
Zäsur
war.
Während
des
Wehrdienstes
musste
der
Personalausweis
auf
der
für
den
Hauptwohnsitz
70 Jahre Gründung der NVA und der 11.MSD
Erinnerungen und Gedanken aus 35 Jahren Kampf für Frieden
zurück 1972 weiter
zuständigen
Meldestelle
der
Volkspolizei
abgegeben
hinterlegt
werden.
Seine
Funktion
übernahm
dann
der
Wehrdienstausweis.
Im
Gegensatz
zum
Truppenausweis
der
Bundeswehr
war
der
Wehrdienstausweis
für
die
Dauer
des
Wehrdienstes
gültiges
Dokument
zur
Legitimation
und
immer
mitzuführen.
Beim
DDR - Wehrpass
Beginn
des
aktiven
Wehrdienstes
wurde
die
Seite
mit
dem
Passbild
in
zivil
entfernt
und
ein
neues
in
Uniform
eingefügt.
Auslandsreisen
waren
ohne
Urlaubsschein
mit
entsprechendem
Genehmigungsvermerk
nicht
zulässig,
auch
wenn
der
visafreie
Grenzübertritt
für
Zivilpersonen
mit
Personalausweis
gestattet
war.
Für
Reisen
über
die
Tschechoslowakei
und
Polen
hinaus,
mussten
Armeeangehörige
ihren
Personal-ausweise
bei
der
Meldestelle
der
VP
unter
Vorlage
der
Bestätigung
der
geplanten
Reise
empfangen
und
nach
der
Rückkehr
bei
der
Personalstelle
der
eigenen
Dienststelle
wieder abgeben.