70 Jahre NVA und 11.MSD
NVA - Interessengemeinschaft Halle/Saale
NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale - Regionalgruppe „Hermann Vogt“
© NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale - Regionalgruppe „Hermann Vogt“
„Mit neuem Ausweis unterwegs“ Das Ausweiswesen der NVA recherchiert hat Major der NVA, Thomas Engelhardt
Ab dem 1.6.1972 erhielten die NVA-Dienstausweise für alle Soldaten, Unteroffizieren, Offiziere und Generäle ihre ausschließliche Gültigkeit, nachdem die entsprechende Ordnung 1971 in Kraft gesetzt wurde. Damit endete der Einführungszeitraum der neuen „Ordnung über das Ausweiswesen der NVA“ aus dem Jahre 1971. Ein wichtiges Indiz der neuen Festlegungen war der Umstand, dass der alte „Wehrpass“ durch den „Wehrdienstausweis“ abgelöst wurde, was mit Blick auf die militärische Geschichte dieses Dokumentes vor allem auch eine oplitische Zäsur war. Während des Wehrdienstes musste der Personalausweis auf der für den Hauptwohnsitz
70 Jahre Gründung der NVA und der 11.MSD Erinnerungen und Gedanken aus 35 Jahren Kampf für Frieden zurück 1972 weiter
zuständigen Meldestelle der Volkspolizei abgegeben hinterlegt werden. Seine Funktion
übernahm dann der Wehrdienstausweis. Im Gegensatz zum Truppenausweis der Bundeswehr war der Wehrdienstausweis für die Dauer des Wehrdienstes gültiges Dokument zur Legitimation und immer mitzuführen. Beim
DDR - Wehrpass
Beginn des aktiven Wehrdienstes wurde die Seite mit dem Passbild in zivil entfernt und ein neues in Uniform eingefügt. Auslandsreisen waren ohne Urlaubsschein mit entsprechendem Genehmigungsvermerk nicht zulässig, auch wenn der visafreie Grenzübertritt für Zivilpersonen mit Personalausweis gestattet war. Für Reisen über die Tschechoslowakei und Polen hinaus, mussten Armeeangehörige ihren Personal-ausweise bei der Meldestelle der VP unter Vorlage der Bestätigung der geplanten Reise empfangen und nach der Rückkehr bei der Personalstelle der eigenen Dienststelle wieder abgeben.